Wetter- und Klimalexikon

Das Wetter- und Klimalexikon des DWD erläutert die wichtigsten meteorologischen und klimatologischen Begriffe und wird ständig ausgebaut.

Feinstaub

REM-Aufnahme (Rasterelektronenmikroskop) von Feinstaubpartikeln auf einem Filter. Die langen Röhren stellen die Fasern des Filtermaterials dar. (Quelle DWD)

REM-Aufnahme von Feinstaubpartikeln auf einem Filter.

Zoom

Feinstaub ist der Partikelanteil des atmosphärischen Aerosols kleiner 2,5 µm, PM2.5 (PM, Particulate Matter). Er kann in die tiefen Atemwege bis zu den Alveolen (Lungenbläschen) gelangen. Feinstaub wird daher auch als „lungengängiger“ Staub bezeichnet.

Im allgemeinen Sprachgebrauch sowie historisch bedingt wird unter Feinstaub vielfach die Staubfraktion PM10 (alle Teilchen mit einem Durchmesser bis 10 µm) verstanden. Diese Partikel können in die oberen Atemwege gelangen. PM10 wird daher auch als „inhalierbarer Feinstaub“ oder „thorakaler Staub“ bezeichnet.

Bei der Staubfraktion PM2.5, die in PM10 enthalten ist, handelt es sich überwiegend um sekundäre Partikel, d.h. um solche, die aus gasförmigen Vorläufern (z.B. SO2, NH3) gebildet werden, während die Staubfraktion 2,5 bis 10 µm (inhalierbarer Grobstaub) hauptsächlich aus primären, also direkt emittierten Partikeln besteht. Demnach ist PM10 ein Gemisch aus Feinstaub und Grobstaub.

PM2.5 entsteht vorwiegend durch Verbrennung in Motoren und Kraftwerken, Heizungsanlagen, Industrieanlagen sowie Verbrennung von Biomasse und Holz. Für die Gesundheit sind besonders auch die in PM2.5 enthaltenen Substanzen wie Schwermetalle, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Ruß bedeutend. PAK und Ruß entstehen bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material, so auch bei Waldbränden und Vulkanausbrüchen. Weitere natürliche Quellen von Feinstaub sind Meeresgischt und Vegetation.

Lagern sich Feinstaubpartikel im Lungengewebe ab, können Entzündungsreaktionen bis hin zu chronischen Lungenerkrankungen wie Bronchitis, Asthma oder COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) ausgelöst werden. Auch Schädigungen des Herz-Kreislauf-Systems können die Folge sein. Je nach Quelle können auch einige, im Feinstaub vorhandene Substanzen (z.B. PAK) krebserregend sein.

Um den Menschen vor Gesundheitsgefahren, die vom Feinstaub ausgehen können, möglichst zu schützen, ist ab 2015 für PM2.5 ein Immissionsgrenzwert von 25 µg/m³ im Jahresmittel verbindlich. Ab 2020 wird dieser auf 20 µg/m³ abgesenkt. Es ist nicht auszuschließen, dass auch bereits unterhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte Gesundheitsbeeinträchtigungen auftreten können. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt daher einen strengeren Grenzwert von 10 µg/m³.

Die Feinstaubkonzentration wird mit Aktivgeräten bestimmt, welche die Luft mit Hilfe einer Pumpe über einen größenselektierenden Lufteinlass und einen nachgeschalteten Filter ansaugen.

Siehe hierzu:

Leistungen zum Thema: